EU: Bundesstaat oder Staatenbund?

Wie Europa in seiner ganzen Vielfalt zukunftsfähig gemacht werden kann!

Ein Artikel im Kompendium der marktwirtschaftlich-sozialökologischen Ökonomik

Zentrale Fragen angesichts der neoliberalen Krise:
Wie sind Beschäftigung und faire Einkommen zu sichern?
Wie kann die Umwelt effektiv geschützt werden?
Wie ist die wirtschaftliche Globalisierung zu gestalten?
Welchen Beitrag kann die Wirtschaftswissenschaft leisten?
Welche Aufgaben muss die Wirtschaftspolitik wahrnehmen?
Wie ist die Wirtschaftspolitik demokratisch zu legitimieren?

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Inhaltsverzeichnis

  1. Überblick
  2. Blindlings auf dem Weg in den Bundesstaat
  3. Supranationalität und Währungsraum
  4. Die Übergriffe der EZB
  5. Die vertragswidrigen Rettungsschirme
  6. Der Fiskalpakt als Scheinlösung
  7. Der Freihandel in Euro und Dollar
  8. Das No-Bail-Out-Dilemma der Eurozone
  9. Die Entmündigung in der Eurozone
  10. Bundesstaat versus Staatenbund
  11. Nachhaltige Mechanismen im Staatenbund
  12. Autonome Wirtschaftspolitiken im Staatenbund
  13. Griechenlands Zukunft im EU-Staatenbund
  14. Beispielhaft: Der eigenwillige Weg Islands

1. Überblick

EuropaJPG12Spätestens seit der Finanzmarktkrise, die 2008 ihren Lauf nahm und zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise wurde, ist immer offensichtlicher geworden, wie wenig widerstandsfähig die gegenwärtige politische und wirtschaftspolitische Konstruktion der EU und speziell der Eurozone ist. Die europäischen Verträge haben sich als unverträglich sowohl mit der europäischen Vielfalt als auch mit der neoliberalen Wirklichkeit erwiesen, und sie haben die EU in ein scheinbar unauflösliches Dilemma gestürzt: Weder die strikte Einhaltung der europäischen Verträge, vor allem bezüglich der Nichtbeistands-Klausel (»no-bail-out« rule), noch der maßlose finanzielle Beistand für strauchelnde Länder versprechen Erfolg. Erschwerend kommt hinzu, dass Exportländer und überschuldete Importländer in eine scheinbar unauflösliche gegenseitige Abhängigkeit ihrer unterschiedlichen, aber fatalerweise komplementären Interessen geraten sind, die jedes mögliche Umdenken von vornherein blockiert. Die erfreuliche wirtschaftliche Vielfalt bzw. Inhomogenität Europas macht ein schnelles Umdenken jedoch zum unbedingten Pflichtgebot. Vorbilder für die Integration gibt es nicht, die USA eingeschlossen.

Die sprachliche, kulturelle und politische Homogenität der USA rechtfertigt zwar, im Gegensatz zur europäischen Inhomogenität, einen einheitlichen Währungs- und Wirtschaftsraum, aber im Verdrängungswettbewerb (mit Dollarpreisen) auf deregulierten globalen Märkten leiden die USA genauso wie die Länder der Eurozone an hoher wirtschaftlicher Macht- und Kapitalkonzentration samt Arbeitslosigkeit, Ungleichverteilung, Armut und extremer Staatsverschuldung.

Es kann kein Zweifel bestehen, dass Europa in seiner Vielfalt einzigartig ist und seinen eigenen Weg gehen muss. Um diesen Weg soll es in dem vorliegenden Artikel gehen.

2. Blindlings auf dem Weg in den Bundesstaat

Europa ist traditionell und wirtschaftlich ein sehr inhomogener Kontinent, nicht zu vergleichen mit den USA. Allein die wirtschaftlichen Produktivitäten unterscheiden sich zwischen entwickelten und weniger entwickelten Ländern je nach Branche bis zum Faktor 2, 3 oder gar 4. Je weiter östlich die europäische Grenze gezogen wird, desto größer sind die Unterschiede. Eine Angleichung der Produktivitäten und der Lebensumstände ist, soweit sie unter Rücksichtnahme auf nationale Gegebenheiten und Eigenheiten erfolgt und sozialen und ökologischen Fortschritt mit sich bringt, ein unbestritten wünschenswertes Ziel. Die entscheidende Frage unter diesen Bedingungen lautet jedoch: Kann dieses Ziel, wie gegenwärtig praktiziert, mittels offener Märkte und supranationaler Direktiven oder besser bei nationaler wirtschaftspolitischer Autonomie, geregeltem Außenhandel und zukunftsgerechten normativen Vorgaben der europäischen Ebene erreicht werden? Oder anders gefragt: Liegt die Zukunft Europas in grenzenloser wirtschaftlicher Vereinheitlichung oder eher in politischer Einheit und wirtschaftlicher Vielfalt auf der Grundlage eines einheitlichen Wertesystems?

EuropaJPG14Die europäischen Institutionen haben jedoch bereits – im Verein mit der Mehrheit der nationalen Regierungen, speziell denen der Eurozone – die Weichen in Richtung eines europäischen Bundesstaates nach dem Vorbild der USA gestellt, bevor demokratische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung überhaupt eine Chance hatten, Antworten auf die entscheidenden Fragen zu finden.

Sehr deutlich und exemplarisch wird die Weichenstellung Richtung Bundesstaat in einem Thesenpapier der GRÜNEN des Europaparlaments gefordert. Dort heißt es, die Europäische Union sei »gegen die Gefahr von nicht koordinierten nationalen Politiken zu wappnen«, und Europa brauche jetzt den Mut »der Europäischen Union in der Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik mehr Kompetenzen zu übertragen; Mut zu mehr sozialem Europa und für mehr Macht und Demokratie für die europäischen Institutionen«.

Da das Thesenpapier das Subsidiaritätsgebot der europäischen Verträge nicht aufgreift, kann die Forderung nur als »demokratischer Zentralismus« verstanden werden – ein begrifflicher Unsinn etwa von der Qualität des »demokratischen Sozialismus«. Keine Frage, dass Demokratie ihrer Natur nach konzeptionell offen ist und nur dezentral, von unten nach oben zu praktizieren ist. Das Europäische Parlament versucht derweil, Zuständigkeiten von den nationalen demokratischen Ebenen abzuziehen, untergräbt damit die gebotene Subsidiarität und Demokratie und verhindert eine nachhaltige, von den Bürgern getragene Integration Europas.

Ergänzend empfehle ich die Artikel Prinzipien der Demokratie und Demokratie und europäische Integration sowie von letzterem den Ausschnitt Undemokratische EU-Organe oder, für den eiligen Leser, die Kurzversion Undemokratische EU-Organe: Kurzversion.

3. Supranationalität und Währungsraum

Die Abbildung zeigt in blauer Schrift die auf dem Weg in den Bundesstaat bereits vollzogenen Schritte: Europäischer Rat und europäische Kommission üben als supranationale Institutionen die Macht aus, zusehends mit national abgetretenen Vollmachten versehen, während das europäische Parlament, obwohl direkt gewählt, wenig Einfluss hat und seine Rolle neben den nationalen Parlamenten im Unklaren bleibt. Eine immer wieder geforderte Demokratisierung der europäischen Ebene ergibt denn auch bei gleichzeitiger Zentralisierung der Vollmachten bei Rat und Kommission und der Entmachtung der nationalen demokratischen Institutionen keinen Sinn. Die geringe Beteiligung bei den Wahlen zum Europaparlament beweist, dass die Wahlbürger die widersprüchliche Entwicklung nicht nachvollziehen können und daher das europäische Projekt gleichgültig bis ablehnend begleiten.

Der vierte und der fünfte Punkt in blauer Schrift beziehen sich auf die Eurozone, die seit Jahren als einheitlicher Währungsraum mit offenen Märkten und absoluter Freizügigkeit besteht. Obwohl die vollzogenen Schritte eindeutig in Richtung Bundesstaat weisen, ist bis zu diesem Punkt zumindest noch kein Verstoß gegen europäische Verträge zu verzeichnen – was sich mit den Auswirkungen der 2008 einsetzenden globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise schlagartig ändert: von unterkapitalisierten und bankrotten Banken, über abstürzende Realwirtschaften bis zu beschleunigter Staatsverschuldung. Die letzten drei Punkte in blauer Schrift, die sich ebenfalls auf die Eurozone beziehen, behandle ich deshalb ausführlicher:

4. Die Übergriffe der EZB

Für die gemeinsame Geldpolitik der Eurozone wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet, bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken. Das System wird auf den offenen globalen Finanzmärkten regelmäßig in die Defensive gedrängt, wenn Spekulanten gegen die Bonität schwächelnder Euro-Länder wetten und die EZB zwingen, durch den Ankauf von Staatsanleihen den Haushalt der Länder indirekt zu stabilisieren und die Wetten unattraktiv zu machen.

Zwischen August 2011 und Januar 2012 kauft die EZB Staatsanleihen schwächelnder Euro-Länder im Gesamtwert von 214 Mrd. Euro auf; Deutschland haftet mit einem Anteil von rund 50 Mrd. Euro. Die EZB betreibt mit den Aufkäufen eigenmächtig europäische Fiskalpolitik (Haushaltspolitik), für die sie nicht legitimiert ist, denn ihr originärer Auftrag ist die Geldpolitik, speziell die Sicherung der Geldwertstabilität mittels der Steuerung der Geldmenge und des Zinsniveaus. Für einen tieferen Einblick in das ESZB und den Auftrag der EZB empfehle ich den Artikel Geldschöpfung und Geldvernichtung. Der historische Prozess, der zur Entstehung von Zentralbanken führte, ist in dem Artikel Geld und Geldpolitik dargestellt.

Mit den Aufkäufen von Staatsanleihen zielt die EZB auf steigende Anleihekurse und sinkende Zinsen, um die Schuldnerländer in die Lage zu versetzen, sich anschließend an den Finanzmärkten zu günstigeren Konditionen zu verschulden. Als Nebeneffekt erhalten die Geschäftsbanken, die als Erstkäufer der (unsicheren) Staatsanleihen auftreten, im Tausch mit der EZB sicherere Zentralbank-Papiere. Zugleich sinkt dadurch die Gewinnausschüttung der EZB an die EWU-Länder. Alle Effekte zusammen stellen einen indirekten fiskalischen Transfer an die Schuldnerländer dar, eine Aufgabe, die eigentlich der Fiskalpolitik der Nationalstaaten vorbehalten ist.

Wann immer die Ankäufe der EZB nicht die beabsichtigte Wirkung erzielen, geraten zusätzlich die EU und der Internationale Währungsfond (IWF) unter Druck, das Volumen der Rettungsschirme zu erhöhen, ebenfalls mit dem Ziel, die spekulativen Transaktionen unattraktiv zu machen.

EuropaJPG13Darüber hinaus haben sich im ESZB unausgewogene Salden zwischen den nationalen Zentralbanken (sogenannte Target2-Salden) gebildet, die den Zahlungsbilanzen der Euroländer entsprechen und bei jeder grenzüberschreitenden elektronischen Überweisung angepasst werden. Wenn zum Beispiel ein griechischer Kunde ein deutsches Produkt importiert, geht die Zahlung von seiner Geschäftsbank an die griechische Zentralbank, deren Target-Konto mit einer Verbindlichkeit (Schuld) belastet wird, während der deutschen Bundesbank eine Forderung in gleicher Höhe auf ihrem Target-Konto gutgeschrieben wird und sie das Geld im Rahmen ihrer Geldschöpfung an die Geschäftsbank des Exporteurs überweist. Es findet also kein tatsächlicher Geldtransfer zwischen den Euroländern statt, sondern nur eine Verbuchung von Verbindlichkeiten und Forderungen auf den Target-Konten. Die Gefährlichkeit dieses Systems besteht darin, dass kein Mechanismus zum Ausgleich der Salden oder für deren Begrenzung vorgesehen ist. Das ist so, als könnte man beim Krämer um die Ecke unbegrenzt anschreiben lassen, ohne jemals seine Schuld begleichen zu müssen. So summierten sich die Forderungen bzw. das Haftungsrisiko der Deutschen Bundesbank gegenüber allen anderen nationalen Zentralbanken der Eurozone Anfang 2012 bereits auf rund 500 Mrd. Euro. Die Salden stellen für die exportstarken Länder, besonders für Deutschland, neben den Rettungsschirmen das größte finanzielle Risiko dar.

5. Die vertragswidrigen Rettungsschirme

Die Rettungsschirme schließlich, die mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) im Volumen von 700 Mrd. Euro ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen, verstoßen, neben den genannten Target2-Salden des ESZB, eindeutig gegen die Nichtbeistands-Klausel (no-bail-out rule) der europäischen Verträge, zuletzt erneut verankert in Artikel 125 des Lissabon-Vertrags von 2009. Zudem untergraben sie die Haushaltsdisziplin der Mitgliedsländer der Eurozone einschließlich der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbarten Grenzen von 3 Prozent jährlicher Neuverschuldung und 60 Prozent Gesamtverschuldung. Daneben schafft die Möglichkeit, im ESZB negative Target2-Salden anzuhäufen, für die weniger entwickelten Länder Anreize, ihre Wettbewerbsfähigkeit speziell im Export zu vernachlässigen und sich mehr und mehr von Importen abhängig zu machen.

2013 steht Deutschland durch EFSF (den alten Rettungsschirm), ESM, Staatsanleihen der EZB und Target2-Salden der Deutschen Bundesbank mit rund 720 Mrd. Euro im Risiko – die Summe entspricht etwa dem zweieinhalbfachen Volumen eines deutschen Bundeshaushalts. Nicht mitgerechnet sind die von Deutschland an Krisenländer vergebenen bilateralen Darlehen, deren Tilgung ebenfalls ungewiss ist.

Mit den Übergriffen der EZB und den vertragswidrigen Rettungsschirmen hebt die EU die kategorische Verknüpfung von Risiko und Haftung auf, eine Verknüpfung, die sich aus der grundrechtlichen Verbindung von Freiheit und Risiko ergibt. So wie jeder wirtschaftliche Akteur also für die Folgeschäden seiner Aktionen haften muss, muss auch jede Volkswirtschaft uneingeschränkte Haftung für die Folgeschäden ihrer Politik übernehmen. Gemeinschaftshaftung, wie von der EU praktiziert und noch umfassender geplant, muss zwangsläufig zum Verzicht auf jegliche nationale Risikoabschätzung führen.

6. Der Fiskalpakt als Scheinlösung

Im März 2012 wird der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz Fiskalpakt, von allen Euroländern und den meisten Nicht-Euroländern der EU unterzeichnet. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und ist im Kern tatsächlich ein Fiskalpakt, weil er die zentrale Kontrolle der nationalen Staatsausgaben und Staatseinnahmen, also die Kontrolle der nationalen Haushaltspolitiken, in den Mittelpunkt stellt – angeblich zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, wie es im Vertrag heißt. Langfristig verpflichtet er die Unterzeichnerstaaten jedoch ebenso zu beschleunigter Konvergenz ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitiken und leitet damit einen weit über das Fiskalische hinausgehenden Schritt in Richtung eines einheitlichen Bundesstaates ein.

Mit dem Fiskalpakt wird die jährliche Defizitgrenze für die Unterzeichnerstaaten von 3 auf auf 0,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesenkt und ein striktes Defizitverfahren mit dem EU-Gerichtshof als letzte, auch Zwangsgelder verhängende Instanz eingeführt. Die Grenze von 60 Prozent Gesamtverschuldung bleibt bestehen, bei Überschreitung sind aber genau terminierte Sparmaßnahmen vorgeschrieben. Finanzhilfe aus dem ESM soll nur noch Ländern gewährt werden, die den Fiskalpakt unterzeichnet und vor Januar 2013 ratifiziert haben. Das ist ein Hinweis auf die Erwartung der EU, mit dem Fiskalpakt Rettungseinsätze des ESM von vornherein zu vermeiden, den ESM aber parallel bestehen zu lassen, um allein durch seine Existenz Spekulanten davon abzuhalten, gegen einzelne Länder der Eurozone zu wetten.

Der Fiskalpakt wird dann tatsächlich Ende 2012 gegen alle Widerstände vom deutschen Bundespräsidenten ratifiziert, obwohl der Pakt, besonders im Zusammenwirken mit dem ESM, die grundgesetzliche Budgethoheit und die Kontrollrechte des Bundestages außer Kraft setzt und damit auch in die Haushalte der Bundesländer eingreift. Zudem ist in dem Pakt auf eine Kündigungsklausel verzichtet worden, vermutlich um den Druck zu seiner praktischen Umsetzung zu erhöhen, obwohl eine Kündigung völkerrechtlich durch den Souverän (das Staatsvolk) jederzeit möglich ist.

Nach Klagen von Euro-Gegnern sieht sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem vorläufigen Urteil vom September 2012 gezwungen, eine Haftungsobergrenze für Deutschland von 190 Mrd. Euro und eine Zustimmung des Bundestages für alle weiteren Haftungsrisiken festzulegen. Die Obergrenze bezieht sich allerdings nur auf die Rettungsschirme, nicht jedoch auf die anderen von Deutschland zu tragenden Risiken (wie oben dargestellt). Außerdem zeigt die bisherige Praxis, dass bei Abstimmungen zur Euro-Rettung das Ergebnis durch den Fraktionszwang der Regierungsparteien immer von vornherein feststeht. Die Drohung der Exportindustrie, ohne Euro-Rettung würden Arbeitsplätze verlorengehen, zeigt Wirkung, eine fundierte Debatte kommt im Bundestag erst gar nicht zustande.

Im selben Urteil erkennt das BVerfG erstmals den Europäischen Gerichtshof (EuGH) indirekt als übergeordnete Instanz an – ein erstaunliches Novum. Da das Gericht seine Zuständigkeit für den Schutz des Grundgesetzes somit relativiert und die bereits erfolgte Verletzung der Budget-Hoheit des Bundestages nicht anerkennt, hat es das Tor zur Supranationalität weit aufgestoßen und die nationale Souveränität Deutschlands höchstrichterlich einschränkt. Es ist davon auszugehen, dass diese verhängnisvolle Entwicklung unter dem zunehmenden Druck der durch die Währungsunion geschaffenen Fakten weitergehen wird. Wer ein Urteil erwartet hatte, das den Bürger als Souverän unserer demokratischen Verfassung bestätigt (Stichwort: Volksabstimmung), muss jetzt einsehen, dass das Grundgesetz letzten Endes keine Handhabe gegen die eigennützigen Interessen mächtiger Exportakteure und ihrer politischen Handlanger bietet.

Da es (auf einzelne Fragen zielende) Volksabstimmungen auf Bundesebene (noch) nicht gibt, verbleiben dem deutschen Souverän derzeit nur die (ein breites Themenspektrum abdeckenden) Bundestagswahlen, um seinen Willen zu bekunden und durchzusetzen.

Wenn man den Protagonisten auf der europäischen Bühne Glauben schenken will, dann begibt sich die Eurozone jetzt mit dem Fiskalpakt, später gefolgt von der restlichen EU, auf den Weg zu einer stabilen Währungs- und Wirtschaftsunion mit strengen Kontrollen, entsprechend geringem Haftungsrisiko der Gliedstaaten und hoher Wettbewerbsfähigkeit, stetigem Wachstum sowie einem hohen Beschäftigungsstand. Der weitere Weg Richtung Bundesstaat, wie er in der obigen Auflistung in schwarzer Schrift vorgezeichnet ist, scheint geebnet.

Tatsächlich aber verschließen die Protagonisten die Augen vor der eigentlichen Ursache der seit 2008 galoppierenden Staatsverschuldung und den stetig zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Verheerungen. Die Beweggründe für ihre Ignoranz können allerdings, bedingt durch landespezifische Entwicklungen und daraus resultierende Egoismen, sehr unterschiedlich sein.

Im Folgenden werde ich die zentrale Ursache, aber auch die Hintergründe und Zusammenhänge der Krise beleuchten und schließlich die Chancen aufzeigen, die sich bei nüchterner Betrachtung für eine zukunftsgerechte europäische Integration anbieten:

7. Der Freihandel in Euro und Dollar

Entwickelte und weniger entwickelte Länder sind von den Folgen des Freihandels unterschiedlich betroffen. Um das zu verdeutlichen, bietet sich ein Vergleich zweier ökonomisch extremer Mitglieder der Eurozone an: Deutschland und Griechenland. Beide Länder beteiligen sich sowohl am Wettbewerb des Freihandels der Eurozone, der mit (absoluten) Preisvorteilen in Euro ausgetragen wird, als auch am Wettbewerb des globalen Freihandels, der de facto auf der Grundlage (absoluter) Preisvorteile in US-Dollar stattfindet.

De facto bedeutet: Es finden im Dollarraum zwar noch Preisrelativierungen durch die bestehenden Wechselkurse zwischen nationalen bzw. supranationalen Währungen (wie dem Euro) und dem US-Dollar statt. Aber diese eigentlich wünschenswerten Relativierungen – die Voraussetzung für gewinnbringenden Handel auch zwischen unterschiedlich produktiven Ländern sind und die originäre Funktion des Wechselkurses darstellen – sind für die beteiligten Handelspartner wegen der durch Devisenspekulation beeinflussten Wechselkurse unkalkulierbar. Eine genaue Neutralisierung der durchschnittlichen Preis- und Produktivitätsunterschiede ist unmöglich, und erfolgt, wenn überhaupt, immer nur zufällig und kurzfristig. Die Kurse entwickeln sich grundsätzlich chaotisch, so dass Länder verleitet werden, ihre Preise mittels Dumping so weit zu drücken, dass sie auch bei ungünstigsten Wechselkursen noch wettbewerbsfähig bleiben. Einige Länder versuchen überdies, sich mit Zöllen und Handelskontingenten gegen fremde Exportstrategien zu schützen. Die Welthandelsorganisation (WTO), die sich als Gralshüter des neoliberalen »Freihandels« versteht, drückt im Sinne ihrer Doktrin zwar bei Sozial- und Öko-Dumping beide Augen zu, leitet aber gegen Länder, die Zölle und Mengenbeschränkungen für ihre Importe einführen, irrsinnige Sanktionsverfahren ein.

Kurz gesagt, Länder sind im »Freihandel« des Dollarraums gezwungen, alles zu unternehmen, um wettbewerbsfähige Preise in US-Dollar zu erzielen. Das gilt auch für China, das es sich allerdings aufgrund seiner Wirtschaftsmacht leisten kann, den Kurs seiner eigenen Währung gegenüber Euro und Dollar durch strikte Kontrolle und Intervention seiner Zentralbank möglichst niedrig zu halten, um auf den Exportmärkten eine monopolartige Vorherrschaft zu erreichen.

Zurück zu Deutschland und Griechenland: Wie in der obigen Abbildung dargestellt, verfügt Deutschland im Vergleich zu Griechenland noch über relativ vielfältige wirtschaftliche Strukturen, produziert im absoluten Weltmaßstab mit sehr hoher Produktivität und hat eine relativ intakte Verwaltung und Exekutive, so dass Korruption und Schattenwirtschaft nur geringe Auswirkungen haben.

Deutschland verzeichnet folglich Überschüsse in der Handels- und Dienstleistungsbilanz in Euro wie auch in Dollar, entsprechend hoch sind die Überschüsse seiner Zahlungsbilanz. Griechenland hat dagegen insgesamt Defizite zu verzeichnen. Typisch für den sogenannten Freihandel ist jedoch, dass beide Länder unter Verdrängungen von Unternehmen und der damit einhergehenden strukturellen Verödung (De-Industrialisierung) leiden, die im Wettbewerb mit absoluten Preisvorteilen unausweichlich sind: Beide Länder sind bei arbeitsintensiven Produktionen betroffen, während Griechenland wegen des Dumpings und Kostendrucks im absoluten Wettbewerb keine Chance hat, kapitalintensive Produktionen überhaupt erst aufzubauen. Seine Stückkosten steigen im internationalen Vergleich, seine Wettbewerbsfähigkeit und sein Sozialprodukt sinken. In Deutschland fördert der Kostendruck einen Prozess der Konzentration kapitalintensiver Produktionen, der die geographische Verödung noch verschlimmert. In beiden Ländern herrschen hohe Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung, in Griechenland allerdings um den Faktor vier höher als in Deutschland.

Ein zunächst unerklärlich scheinendes Kuriosum ist das gleichzeitige Auftreten von Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel in Deutschland. Der Fachkräftemangel findet seine Erklärung jedoch in den weltweit stark nachgefragten Qualifikationen seltener Spezialisten, die für die pervertierten technologischen Anforderungen der globalen Exportmärkte benötigt werden und auf die auch die extrem exportlastige deutsche Wirtschaft angewiesen ist.

Schließlich müssen sich beide Länder hoch verschulden, um ihre sozialen Lasten zu stemmen. Wiederum ist Griechenland stärker betroffen, weil sein Teufelskreis aus Arbeitslosigkeit, Steuerausfällen und Staatsverschuldung wegen seiner nationalen Besonderheiten schneller rotiert als der deutsche, und weil seine Banken in höherem Maße in verlustreiche Spekulationsgeschäfte verstrickt sind.

8. Das No-Bail-Out-Dilemma der Eurozone

EUBundesstaatStaatenbund04PNGBei Einführung der Eurozone war es die erklärte Absicht der EU, einen Währungsraum zu schaffen, in dem die Gliedstaaten die volle Verantwortung für ihre staatlichen Haushalte behalten. Der finanzielle Beistand sollte sowohl bilateral als auch zwischen EU und einzelnen Staaten definitiv ausgeschlossen werden, um von vornherein keine Anreize für riskante wirtschaftspolitische Entscheidungen und leichtsinnige Verschuldung zu bieten. Im schon erwähnten Lissabon-Vertrag von 2009 wurde die Nichtbeistands-Klausel (no-bail-out rule) sogar über die bis dahin verbotene EU-Haftung hinaus auf freiwilligen Beistand ausgedehnt, so dass auch bilateraler und multilateraler Beistand, der ohne Rückgriff auf die EU-Haftung erfolgen könnte, seither verboten ist.

Aber da hat die EU die Zwänge, denen Länder in der Eurozone und auf sonstigen ungeregelten Märkten ausgesetzt sind, falsch eingeschätzt oder nicht wahrhaben wollen. Die oben genannte unweigerliche (und meist endgültige) Verdrängung von Unternehmen, die ihre Preise nicht drücken und dem Kostendruck nicht standhalten können, führt in einem inhomogenen Währungsraum wie der Eurozone, noch verstärkt durch den außereuropäischen Wettbewerb in Dollar, zu einem typischen Dilemma:

Die Verdrängung von Unternehmen muss ein betroffenes Land durch Importe kompensieren und gerät dadurch letztlich in eine irreversible Importabhängigkeit, die umso umfassender ausfällt, je geringer seine Wettbewerbsfähigkeit insgesamt ist. In der Eurozone sind alle südeuropäischen Länder in Importabhängigkeit geraten, während sich die Abhängigkeit der mitteleuropäischen Ländern (noch) in erträglichen Grenzen hält. Importabhängigkeit muss nicht zwingend mit einem Handelsdefizit verbunden sein. Extremstes Beispiel ist Deutschland, dass bei hohem Handelsüberschuss gleichzeitig von Importen vor allem arbeitsintensiver Güter abhängig ist. Länder mit Handelsdefiziten und strukturellen Verödungen laufen jedoch Gefahr, von ausländischen Investoren überrannt zu werden, die ihr Kapital mit billigen Arbeitskräften kombinieren wollen, ohne eine förderliche Entwicklung der Binnenstrukturen im Sinn zu haben, und die ihr Kapital jederzeit nach Belieben wieder abziehen.

Die Euro-Südländer und Irland konnten dann mit Beginn der globalen Finanzmarktkrise ihre steigenden Sozialleistungen nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren und mussten sich zunehmend verschulden, auch weil ihre Banken sich verzockt hatten und die Wirtschaft nicht mehr ausreichend mit Krediten versorgen konnten. Die Verschuldung wurde ihnen anfangs noch durch günstige Konditionen versüßt, die nicht ihrem tatsächlichen Risikoprofil entsprachen, sondern ihrer Mitgliedschaft in der Eurozone und der realistischen Vermutung der Gläubiger zu verdanken war, die EU würde die Länder im Notfall finanziell retten.

Spätestens an diesem Punkt wird das Dilemma offenkundig: Die starken Exportländer der Eurozone, allen voran Deutschland, machen sich unter dem Druck ihrer Exportindustrie für eine Aufweichung der Nichtbeistands-Klausel stark, um ihre innereuropäischen Exportmärkte und ihre zugehörigen wirtschaftlichen Strukturen zu sichern. Umgehend knicken die wirtschaftlichen und politischen Protagonisten der EU vor dem Druck ein, der ja, zunächst unerwartet, massiv auch noch von einer zweiten Seite kommt: Denn auch die südeuropäischen Defizitländer sind in ihrer Abhängigkeit gefangen, weil sie ohne massive Importe die Versorgung ihrer Bevölkerung nicht mehr sicherstellen können, und so sehen sie vordergründig keinen anderen Ausweg, als sich weiter zu verschulden, möglichst zu günstigen Konditionen, die den Teufelskreis nur noch weiter beschleunigen. Da diese Konditionen am Anleihemarkt aber immer weniger zu erzielen sind, und das Rating der Länder Stufe um Stufe dem Ramschniveau zustrebt, sieht sich die EU gezwungen, Rettungsschirme aufzuspannen. Zugleich sieht die EZB sich entgegen ihrem originären Auftrag bemüßigt, die Haushalte der Länder durch Ankäufe von Staatsanleihen zu stabilisieren.

Das Ergebnis ist kennzeichnend für die neoliberalen Verhältnisse, denen sich die EU verschrieben hat: Privatwirtschaftliche Exporte werden durch steuerfinanzierte Subventionierung der Importmärkte und die Rettung der dort tätigen insolventen Banken gesichert. Überspitzt ausgedrückt, finanzieren die deutschen Steuerzahler den Export deutscher Produkte, indem der deutsche Finanzminister aus dem Steueraufkommen den Rechnungsbetrag für die Importe an die griechischen Abnehmer überweist und zugleich die insolventen Banken kapitalisiert.

Das heißt bezüglich der gesellschaftlichen Verteilung: Der Handel in der Eurozone trägt mit seiner steuerfinanzierten Subventionierung zur laufenden Umverteilung von unten nach oben bei, ebenso wie der gesamte ungeregelte Handel weltweit.

Und übrigens: Die Erwartungen der deutschen Exportindustrie haben sich nicht erfüllt. Denn die deutschen Ausfuhren in die Eurozone stagnieren seit 2007, ihr Anteil am Gesamtexport ist seither von 44 auf 37,3 % gesunken.

9. Die Entmündigung in der Eurozone

Alle 153 Länder, die sich durch ihre Mitgliedschaft in der WTO zum deregulierten Welthandel im Dollar-Raum bekennen, haben ihre wesentlichen wirtschaftspolitischen Vollmachten bereits dem »freien Weltmarkt« und der WTO als dessen Gralshüter überantwortet. Eine zusätzliche Mitgliedschaft in der Eurozone nimmt den Ländern weiteren Spielraum, weil die wirtschaftlichen Freiheiten im einheitlichen Währungsraum völlig uneingeschränkt sind und die Vorschriften der EU noch tiefer in die nationalen Souveränitäten eingreifen als die der WTO. Mit dem Beitritt zur Eurozone besiegeln die Länder sozusagen ihre eigene wirtschaftspolitische Entmündigung. Die Abbildung listet die wichtigsten Rechte und Pflichten auf, die entweder wegen der Folgen des Verdrängungswettbewerbs oder wegen der Eingriffe der EU nicht mehr national wahrgenommen werden können.

Auf die EU bezogen besteht die entscheidende wirtschaftspolitische und politische Fehleinschätzung darin, der supranationalen Ebene Vollmachten und Aufgaben zu übertragen, die angesichts der Inhomogenität Europas sinnvoll und wirksam nur auf nationaler Ebene ins Werk gesetzt werden können. Die nationale Ebene ist, allen naiv-idealistischen Vorstellungen europäischer Integration zum Trotz, immer noch, und wohl noch für unabsehbare Zeit, die wichtigste Ebene für alle drei nationalen Gewalten (Exekutive, Legislative und Jurisdiktion) innerhalb eines jeden Landes, wie auch für das Zusammenspiel der Länder untereinander.

Denn das einzig stabile Fundament für supranationale Annäherungen sind souveräne, demokratisch konstituierte Nationalstaaten. Jede Aushöhlung dieses Fundaments spielt dem immer präsenten oligarchischen Eigennutz in die Hände.

Auch für die fernere Zukunft wird die nationale Ebene ihre Bedeutung nicht verlieren, besonders dann nicht, wenn sich die EU und ihre Mitgliedsländer doch noch irgendwann auf die in den Maastrichter Verträgen beschworene Subsidiarität besinnen. Festzuhalten ist dazu, dass die zentralistischen Bestrebungen der EU eine schleichende Entdemokratisierung zur Folge haben, und die Demokratie erst wieder Einzug halten wird in Europa, wenn die politischen, und deckungsgleich die wirtschaftlichen Strukturen, subsidiär gestaltet und Entscheidungen auf der jeweils tiefstmöglichen dazu befähigten Ebene getroffen werden.

Bedauerlich ist, dass die Entmündigung der Nationalstaaten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verheerungen, die seit Bestehen der neoliberalen Eurozone noch zugenommen haben, die notwendige und wünschenswerte politische Integration Europas bei den Bürgern in Misskredit bringen. Es ist nach wie vor ein grober handwerklicher Fehler, zwischen den Chancen, Wegen und Zielen der politischen Integration einerseits und der wirtschaftlichen andererseits nicht zu unterscheiden. Denn erst eine Differenzierung schafft die Grundlage für eine abgestimmte und Erfolg versprechende Gestaltung des europäischen Hauses.

10. Bundesstaat versus Staatenbund

Auch beim besten Willen gibt es derzeit nur ein einziges, und dazu noch sehr fadenscheiniges Argument für einen europäischen Bundesstaat: Dass nämlich vor allen anderen die deutsche Exportindustrie der große Profiteur der offenen Absatzmärkte der Eurozone und all der Steuergelder sei, mit denen der Euro gerettet und der Weg zum Bundesstaat geebnet werden soll. Zweifellos profitieren auch all die Beschäftigten, die das Glück haben, in der deutschen Exportindustrie ihr Geld zu verdienen. Aber wie oben erwähnt, findet das Wachstum der deutschen Exporte gar nicht in der Eurozone statt, sondern im Rest der Welt. Was nicht verwunderlich ist, denn von kriselnden Euroländern kann man keine wachsenden Importe erwarten. So entfällt aus deutscher Sicht eigentlich die einzige Rechtfertigung für ein Festhalten an der Eurozone.

Solange die deutsche Export-Illusion fortbesteht und die Krisenländer ihre Entmündigung hinnehmen, muss die gesamte Eurozone einen hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Preis zahlen. Und ich füge noch eine Vermutung hinzu: Für die neoliberal-industriellen Protagonisten ist sicher die »Marktliberalisierung« die primäre Antriebskraft. Ob sie die bundesstaatliche Integration bis hin zu einer europäischen Wirtschaftsregierung wirklich wollen, ist eher zu bezweifeln. Denn wenn sie den gegenwärtigen Zustand mit ihrer Macht in der Schwebe halten, können sie die nationalen Regierungen weiterhin bei Arbeits- und Umweltstandards gegeneinander ausspielen.

Bleiben nur die Gegenargumente: Die Ursachenkette aus Verdrängungswettbewerb, unausgewogenen Handelsbilanzen, Spekulationsgeschäften der Banken, Zwang zu staatlicher Verschuldung und nachfolgend zu vertragswidrigem finanziellen Beistand (bail-out) habe ich beschrieben. Nun führt die EU eben diese, von ihr selbst zu verantwortenden Zwänge ins Feld, um mit dem Fiskalpakt und seiner eingebauten Schuldenbremse eine strikte zentrale Kontrolle der nationalen Haushalte als nächsten Schritt in Richtung Bundesstaat zu rechtfertigen.

Die Entwicklung entbehrt nicht der Ironie, weil der wirtschaftliche und soziale Niedergang der Euro-Südländer zweifellos beim Festhalten an der Eurozone mit und ohne Schuldenbremse fortschreiten wird. Falls es gelingt, die Schuldenbremse wie im Vertrag vorgesehen strikt anzuwenden, werden sich die Länder weiter in die öffentliche und private Armut hineinsparen – mit unabsehbaren Folgen. Ohne Schuldenbremse würden sie früher oder später ihre Kreditwürdigkeit vollends verlieren, könnten Zins und Tilgung ihrer alten Kredite nicht mehr bedienen und müssten sich für zahlungsunfähig erklären. Falls die EU dann erneute Hilfen verweigern würde, wären chaotische Staatsbankrotte und wirtschaftliche Isolation unausweichlich.

Die EU hat den Zeitpunkt für eine zukunftssichernde Umkehr verpasst und über die Jahre kritische Auseinandersetzungen vermieden, so dass sie sich jetzt eigentlich nur noch zwischen »Pest und Cholera« entscheiden kann. Der deutsche Außenminister demonstrierte jüngst wieder die Verbohrtheit und Linientreue der neoliberalen Protagonisten, als er in Brüssel auf die Eurozone und den Fiskalpakt bezogen den dümmlichen Aphorismus zum Besten gab: »Wir brauchen mehr Europa, nicht weniger!«

Wäre die Nicht-Beistands-Klausel der europäischen Verträge von vornherein eingehalten und dies den Finanzmärkten unmissverständlich signalisiert worden, wären die nicht wettbewerbsfähigen Südländer schon 2008 gezwungen gewesen, die Eurozone wieder zu verlassen und zu eigenen Währungen zurückzukehren. Die Eurozone wäre dann vermutlich auf eine Kernzone mit Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Finnland reduziert worden, gewinnbringender Handel hätte sich wieder durchgesetzt, Europas Integration wäre friedlich und zukunftsgerecht verlaufen, und die Europäer würden sich heute eines höheren Wohlstands erfreuen.

Einleitend zu den Argumenten »pro Staatenbund« muss hier zunächst an die ökonomische Binsenwahrheit erinnert werden, dass nationale Währungen (bzw. Währungen einheitlicher Wirtschaftsräume) im Verein mit bilateralen Wechselkursen das einzig wirksame Instrument sind, um einen nachhaltig gewinnbringenden Handel zwischen unterschiedlich entwickelten Ländern zu ermöglichen. Der Wechselkurs relativiert die Preise und schafft die Grundlage für förderlichen Handel und Wettbewerb über nationale Grenzen hinweg. Die Probleme der Eurozone sind Beweis genug, dass ein inhomogener supranationaler Währungs- und Wirtschaftsraum nicht funktionieren kann.

Die Vorstellung aus den 90er Jahren, die Einführung einer gemeinsamen Währung wäre der wirtschaftlichen und der politischen Integration Europas dienlich, erweist sich als historischer Irrtum.

Wie schon erwähnt, wurde das Gegenteil erreicht: Die Akzeptanz der Bürger für die Integration geht wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zurück. Heute wissen wir: Der Euro spaltet Europa!

Ein ertragreicher Außenhandel zwischen unterschiedlich entwickelten Ländern erfordert zwingend eigene nationale Währungen und bilaterale Wechselkurse, die so kalkuliert sind, dass sie jeweils den Unterschied der beiden Durchschnittspreise aller Handelsprodukte in Landeswährung zwischen zwei Ländern neutralisieren. Für Haushaltspolitik und Kreditaufnahme gilt: Nur die uneingeschränkte nationale Autonomie garantiert eigenverantwortliches Handeln, in Politik und Wirtschaftspolitik gleichermaßen. Die wirtschaftspolitische Integration Europas kann bei gegebener Inhomogenität vorerst nur mittels gemeinsam erarbeiteter normativer Vorgaben vorangebracht werden. Wenn der innereuropäische Wettbewerb auf der Grundlage relativer, durch Wechselkurse gesicherter Preise erfolgt, konvergieren die Standards über die Jahre auf hohem Niveau. So kann der Staatenbund die Vorstufe zu einem späteren Bundesstaat sein.

11. Nachhaltige Mechanismen im Staatenbund

Das Geheimnis einer zukunftssicheren Entwicklung Europas liegt vorerst in der wirtschaftspolitischen Autonomie der Nationalstaaten, denn nur sie können ihre Binnenwirtschaften im Einklang mit ihren Traditionen und Ressourcen entwickeln, und nur sie können ihren Außenhandel in diese Entwicklung einbinden, und nur so hat die wünschenswerte Angleichung von lebenswichtigen Standards, basierend auf einem gemeinsamen Wertesystem, eine Chance. Der Integrationsprozess kann gestaltet werden, indem die Gliedstaaten gemeinsam normative Vorgaben entwickeln, die im sozialen Bereich zunächst rein qualitativ und im ökologischen Bereich zunehmend auch quantitativ sind.

Um ein Beispiel zu nennen: Es macht bei den großen produktiven Unterschieden offenkundig keinen Sinn, für alle Gliedstaaten einheitliche Löhne, Sozialleistungen, Steuern und Kreditvolumina vorzugeben, aber es ist durchaus erstrebenswert, innerhalb kürzester Zeit einheitliche Standards für den Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft und den Ausstoß von Klimagasen zu vereinbaren. Auch die Rechtssysteme lassen sich, gemeinsame Interessen betreffend, überschaubar schnell angleichen, zum Beispiel bei der Grenzsicherung und dem Grenzverkehr.

Die für die Sicherung der Zukunft wichtigsten Vorgaben beziehen sich auf die in den Maastrichter Verträgen vorgezeichnete Subsidiarität der politischen Strukturen, die um die deckungsgleiche Subsidiarität der wirtschaftlichen Strukturen ergänzt werden muss. Nur in derartigen Strukturen ist die europäische Integration als einzigartiges Modell in Vielfalt und Demokratie und damit sozial- und umweltverträglich denkbar. Damit sich die Subsidiarität über nationale Grenzen hinweg fortsetzt und intensive, gewinnbringende Zusammenarbeit in supranationalen Projekten und ebensolchen Außenhandel ermöglicht, müssen nationale Währungen, Berechnung von Wechselkursen, Autonomie über Zölle und Handelsmengen, Kontrollen des Kapitalverkehrs und ausgeglichene Bilanzen der Außenbeziehungen verpflichtend vorgegeben sein.

12. Autonome Wirtschaftspolitiken im Staatenbund

Hier sind die beiden entscheidenden Aufgaben zusammengefasst, die aufgrund normativer Vorgaben der EU-Ebene von den autonomen Gliedstaaten eines EU-Staatenbundes zu erfüllen sind:

Das binnenwirtschaftliche Fundament wird mittels ständiger Subsidiarisierung der wirtschaftlichen Strukturen gesichert. Das heißt, Betriebsstätten werden durch progressive Besteuerung laufend in ihre produktionstechnisch optimale Größe zurückgeführt, um der natürlichen Tendenz zu Macht- und Kapitalkonzentration entgegenzuwirken und flächendeckend unternehmerische Initiative sowie Vielfalt bei der Arbeitsnachfrage und beim Produktangebot sicherzustellen.

Die außenwirtschaftlichen Schnittstellen beruhen vorrangig auf nationalen Währungen und bilateralen Wechselkursen, die direkt aus den jeweiligen Unterschieden der Durchschnittspreise zweier Handelspartner hergeleitet werden. Ergänzend wird gegenseitige Autonomie bei Zöllen und Handelsmengen zugestanden, um einerseits Verdrängungen zu vermeiden, andererseits aber das Binnenangebot dem internationalen Wettbewerb förderlich auszusetzen.

Ergänzend empfehle ich die Artikel Markt und Marktwirtschaft, Wirtschaftlicher Wettbewerb, Wirtschaftliche Regionalisierung, Komparativer Vorteil – aufgewertet, Zukunftsfähiger Außenhandel und Zehn Gebote der Zukunftssicherung.

13. Griechenlands Zukunft im EU-Staatenbund

Bleibt die Frage, wie etwa Griechenland aus seinem heutigen Zustand möglichst verträglich in den eines zukunftsfähigen Gliedstaates eines EU-Staatenbundes überführt werden kann. Erste Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft sowohl der EU als auch Griechenlands, dem Land seine uneingeschränkte wirtschaftspolitische Autonomie zurückzugeben. Griechenland müsste anschließend ein gesetzliches Verbot für Euro-Transfers ins Ausland sowie eine gesetzliche Pflicht für den Rücktransfer aller alten Euro-Guthaben aus dem Ausland erlassen. Danach könnte die Drachme wieder eingeführt, alle Euro-Guthaben zum einstigen Eurokurs umgetauscht, Kontrollen für den Kapitalverkehr eingeführt und die Wechselkurse zu anderen Währungen festgelegt werden.

Für die Drachme würde sich ein Wertverlust im Außenverhältnis von rund 40 Prozent ergeben, der einen explosionsartigen Boom im Tourismus und bei den Exporten landwirtschaftlicher Produkte Griechenlands auslösen und mittel- bis langfristig die Grundlage für den (Wieder-) Aufbau der eigenen Wirtschaftsstrukturen schaffen würde. Die gleichzeitig entsprechend verteuerten Importe würden im Rahmen eines »Marshall-Plans« von EU, EZB und IWF vorübergehend subventioniert. Die Inhaber griechischer Staatsanleihen müssten den Verlust übernehmen, er entspräche ohnehin etwa den freiwilligen Zugeständnissen im Rahmen der jüngsten EU-Rettungsversuche. Dazu müssten für die Staatsanleihen längere Laufzeiten und niedrigere Zinsen vereinbart oder vorgeschrieben werden, so dass Griechenland seine Altschulden langfristig tilgen kann. Die aus den gegenwärtigen Rettungsschirmen für Griechenland bereits ausgezahlten oder vorgesehenen Kredite könnten, weil das Land sie mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals wird zurückzahlen können, in einen Marshall-Plan für Griechenland einfließen.

Nur dieser Weg eröffnet überhaupt eine Chance für die produktiveren Euroländer, jemals eine Rendite in Form eines prosperierenden, eigenständigen Handelspartners Griechenland aus den Hilfszahlungen zu erhalten. Die bisherigen Rettungsversuche bieten diese Perspektive nicht. Sie setzen lediglich Europas Zukunft aufs Spiel, indem sie, getrieben von industriellen Machtphantasien, sich in immer neuen Kunstgriffen ergehen, um die unterschiedlichen, aber sich gegenseitig fatalerweise bedingenden Interessen von produktiveren Exportländern und weniger produktiven Importländern unangetastet zu lassen.

14. Beispielhaft: Der eigenwillige Weg Islands

Abschließend möchte ich auf die bewegte Entwicklung des kleinen Landes Island hinweisen, aus der sich einiges lernen lässt: 2008 kollabierten die isländischen Banken infolge ihrer maßlosen globalen Spekulationsgeschäfte und hätten fast den ganzen Staat mit in den Bankrott gerissen. Die neue Regierung tat daraufhin das Richtige: Sie ließ die Banken auf ihren Schulden sitzen (etliche wurden daraufhin zahlungsunfähig und mussten abgewickelt werden), sie führte strikte Kontrollen des Kapitalverkehrs ein und justierte die Wechselkurse zwischen der eigenen Währung (der Krone) und dem Euro sowie dem US-Dollar.

Heute, fünf Jahre später, hat das Land die Krise zu einem guten Teil überwunden und ist auf einem wesentlich besseren Weg als die südeuropäischen Länder der Eurozone. Aber inzwischen melden sich die alten Eliten und Profiteure schon wieder zu Wort und heizen eine Debatte darüber an, ob das Land nicht doch die Kontrollen des Kapitalverkehrs wieder lockern und nicht doch besser der Eurozone beitreten sollte. Man kann den Isländern nur raten: Behaltet Eure eigene Währung, schließt Vereinbarungen über kontrollierten Kapitalverkehr und Handel mit anderen Ländern ab, verbietet Euren Banken spekulative Geschäfte, und engagiert Euch mit Eurem erfolgreichen Modell in der Europäischen Union!

Für die ergänzende Lektüre empfehle ich die Artikel Die sogenannte Euro-Rettung, Alternative für Deutschland, Finanzmarktkrise 2008, Eurokrise oder EU-Krise?, Heterogener EU-Binnenmarkt, Freihandelsabkommen EU – USA, Politische versus wirtschaftliche Integration sowie Manifest für die Bürger Europas.

Hinweis zur COVID-19-Pandemie

Die Pandemie hat die wesentlichen Schwächen der neoliberalen Wirtschaftsordnung für jeden fühlbar offengelegt, vor allem den Mangel an medizinischen, aber auch anderen Produkten, der durch Unterbrechungen der völlig irrwitzig vernetzten Wertschöpfungs- und Lieferketten weltweit bedingt ist.

Die Analysen des neoliberalen Systems sowie die darauf aufbauenden Prinzipien und praktischen Vorgehensweisen zum Aufbau eines zukunftsfähigen Systems, die das vorliegende Kompendium präsentiert, erhalten durch das Coronavirus eine unerwartete Aktualität. Jetzt gilt es, die Chance zu nutzen und wirtschaftspolitischen Druck aufzubauen, um die Entwicklung einer nachhaltig auf gesellschaftliche und ökologische Wohlfahrt gerichteten Wirtschaftsordnung durchzusetzen.

Der nachfolgende Artikel verweist dazu auf die im Kompendium enthaltenen zielgerichteten Argumente: COVID-19 und Globalisierung
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Hier geht’s zur englischsprachigen Version: EU: Federal Superstate or Confederation?

Literaturempfehlung

Enzensberger, Hans Magnus: Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas. Suhrkamp, 2011, ISBN 978-3-51806-172-5

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